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Allgemeinde Geschäftsbedingung (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) regelt generell das Verhältnis zwischen der Spitex CareWin24 AG und ihren Klienten. Die Spitex CareWin24 AG erbringt entgeltliche Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege.

Grundsätzliches

Das Vertragsverhältnis zwischen der Spitex CareWin24 AG und ihren Klienten wird bestimmt durch

  • die aktuelle Leistungsplanung basierend auf der Bedarfsabklärung
  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB
  • das jeweils aktuelle Tarifblatt

Zielsetzung

Die Spitex CareWin24 AG unterstützt den Klienten mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen oder ähnlichen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen des Klienten, seiner Angehörigen oder seines sozialen Umfeldes berücksichtigt. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz: «Eine auf den Klient massgeschneiderte Pflege- und Betreuungslösung gestützt auf Autonomie und Selbständigkeit». Die Dienstleistungen erfolgen nach internen Vorgaben und Richtlinien.

Dienstleistungsumfang

Der Umfang der Dienstleistungen wird mittels einer Bedarfsabklärung ermittelt und, nach Rücksprache mit dem Hausarzt, auf dem Bedarfsmeldeformular zuhanden der Krankenkassen und in der Leistungsplanung zuhanden des Klienten festgehalten.

Dienstleistung

a. Bedarfsabklärung

Für die Leistungsplanung erfolgt zusammen mit dem Klienten und/oder dessen Vertretung eine umfassende Abklärung der Gesamtsituation und des individuellen Pflege- und Hilfebedarfs sowie die gemeinsame Planung der notwendigen Massnahmen. Das Resultat wird schriftlich festgehalten und mittels Bedarfsmeldeformular dem Arzt zur Anordnung zugestellt. Die ärztliche Anordnung kann bei akuten Leiden für 3 Monate, und bei Langzeitkrankheiten, für 6 Monate angeordnet werden. Jeweils nach drei, bzw. nach sechs Monaten sollte die Anordnung mittels Standortgespräch erneuert werden, wie auch bei einer Erhöhung unserer Leistungen. Übersteigt der Bedarf an Pflegeleistungen die 60 Stunden-Limite im Quartal, wird von der Spitex CareWin24 AG zusätzlich ein Gesuch um Kostengutsprache an den Vertrauensarzt der Krankenkasse gestellt. Kosten der Pflegeleistungen, die von den obligatorischen Krankenversicherungen nicht übernommen und vom Klienten ausdrücklich gewünscht werden, gelten als Extraleistungen und gehen vollständig zulasten des Klienten.

b. Leistungen

Der Umfang der Leistungen wird in der Leistungsplanung festgelegt. Bei höherem Leistungsbedarf wird die Leistungsplanung entsprechend angepasst. Die Mitarbeitenden erbringen Leistungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen der Spitex CareWin24 AG und ihren Klienten. Weitergehende Leistungserbringungen sind den Mitarbeitenden der Spitex CareWin24 AG nicht gestattet. Es ist den Mitarbeitenden der Spitex CareWin24 AG auch untersagt, Leistungen mit den Klienten ausserhalb des Auftrages zu vereinbaren. Dies gilt auch für Leistungen, die von der Spitex CareWin24 AG nicht angeboten werden.

c. Pflegedokumentation

In der Pflegedokumentation werden die gesundheitliche Situation des Klienten sowie alle pflegerischen, hauswirtschaftlichen oder weiteren Massnahmen, inkl. ärztlicher Verordnungen, aufgezeichnet, einschliesslich laufender Veränderungen. Die Pflegedokumentation bleibt Eigentum der Spitex CareWin24 AG.

d. Durchführung der Dienstleistung

Für die Durchführung der Dienstleistungen werden mit dem Klienten Zeitfenster vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Mitarbeitende. Geplante Einsätze, welche der Patient nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagt werden in Rechnung gestellt. Ausnahmeregelungen gelten z.B. bei medizinischen Notfällen. Das Umplanen von vereinbarten Terminen, auf Wunsch des Klienten kann in Rechnung gestellt werden.

e. Einsatz von mehreren Mitarbeiterinnen und Drittorganisationen

Bedingen besondere Umstände eine Einführung in pflegerische Massnahmen oder bedingt die Pflegeplanung den gleichzeitigen Einsatz von zwei Mitarbeitenden, wird die Arbeitszeit von beiden in Rechnung gestellt. In der Regel werden alle Dienstleistungen durch die eigenen Mitarbeitenden der Spitex CareWin24 AG abgedeckt. Bei speziellen betrieblichen Umständen bleibt der Einsatz entsprechend qualifiziertem Personal von Drittorganisationen vorbehalten. Die Spitex CareWin24 AG ist ebenfalls ein Ausbildungsbetrieb. Begleiten und unterstützen wir unsere Lernenden/Studierenden auf ihren Einsätzen bei den Klienten, wird nur die Arbeitszeit einer Mitarbeitenden in Rechnung gestellt.

f. Mitwirkung des Klienten 

Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn der Patient und die Mitarbeitenden der Spitex CareWin24 AG dazu beitragen. Für die fachgerechte Pflege bedarf es entsprechender Einrichtungen wie z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Duschbrett usw. Diese Einrichtungen müssen allenfalls von den Klienten angeschafft oder gemietet werden. Besonderen Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz des Klienten und der Mitarbeitenden unabdingbar sind (z.B. rutschfeste Unterlagen, hygienische Verhältnisse, aber auch geeignetes Putzmaterial).

g. Einsatz von Pflege-/Verbrauchsmaterial

Der Patient erklärt sich mit der Verwendung des üblichen Pflegematerials einverstanden. Zusätzlich benötigtes Pflegematerial wird durch die Spitex CareWin24 AG besorgt und dem Klienten in Rechnung gestellt. Das benötigte Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial für hauswirtschaftliche Spitexleistungen, kann auf Wunsch des Klienten von der SPITEX besorgt und diesem in Rechnung gestellt werden.

h. Wohnungsschlüssel

Der Patient ist verpflichtet, den Zugang zur Wohnung für die Mitarbeitenden der Spitex CareWin24 AG zu gewährleisten. Kann die Wohnungstür nicht mehr selbständig geöffnet werden, muss der Patient einen Schlüsseltresor montieren und einen Hausschlüssel deponieren lassen. Die Kosten trägt der Patient. Die Spitex CareWin24 AG nimmt keine Schlüssel zur Aufbewahrung entgegen. Der Patient haftet für die sichere Aufbewahrung der Schlüssel.

i. Eindringen in Wohnung

Findet der Mitarbeitende die Wohnungstür bei einem planmässigen Einsatz unerwarteterweise verschlossen vor und wurde für die Spitex CareWin24 AG kein Wohnungsschlüssel deponiert, ist die Spitex CareWin24 AG berechtigt, die Wohnungstüre von Fachleuten öffnen zu lassen, wenn der Verdacht besteht, dem Klienten könnte etwas zugestossen sein. Die Kosten für das Öffnen der Türe gehen zu Lasten des Klienten. Vorbehalten werden Fälle, in denen Angehörige innert nützlicher Frist die Wohnung öffnen können.

Dienstleistungsgrenzen

Der Dienstleistungsumfang wird grundsätzlich im Rahmen der Bedarfsabklärung und der individuellen Leistungsplanung vereinbart.

a. Dienstleistung Pflege

Die Kostendeckung für pflegerische Leistungen muss bei einem Bedarf von mehr als 60 Stunden im Quartal vom Krankenversicherer bestätigt werden. Dienstleistungen können nur soweit übernommen werden oder aufrechterhalten bleiben, als es der Gesundheitszustand des Klienten angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen einer Spitextätigkeit erlaubt. Spitex CareWin24 AG teilt dem Klienten zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn seine Pflege aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr machbar ist, eine gesundheitliche Gefährdung besteht oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt. Spitex CareWin24 AG kann zu einer sinnvollen Lösung beitragen.

b. Dienstleistung Hauswirtschaft sowie Sonderleistungen

Die Mitarbeitenden sind nur zur Ausführung der Aufgaben befugt, welche zwischen dem Klienten und der Spitex CareWin24 AG festgelegt werden.

c. Geldgeschäfte durch Mitarbeiter der Spitex CareWin24 AG

Geldgeschäfte jeglicher Art gehören nicht zu den Dienstleistungen der Spitex CareWin24 AG. Es ist den Mitarbeitenden untersagt, Klienten bei Geldgeschäften zu unterstützen oder Geldgeschäfte für den Klienten zu erledigen. Der Patient verpflichtet sich, die Mitarbeitenden der Spitex CareWin24 AG weder für die Vorbereitung noch für die Ausführung von Zahlungen beizuziehen, keinen Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr zu gewähren und keine Debit- oder Kreditkarten sowie Passwörter, PIN-Codes usw. zu übergeben. Für Schäden, die dem Klienten aus Missachtung dieser Verpflichtung entstehen, ist die Spitex CareWin24 AG nicht haftbar.

d. Einkäufe durch Mitarbeitende der Spitex CareWin24 AG

Sieht die Leistungsplanung Einkäufe für den Klienten vor, so sind die Bargeldvorschüsse für den Einkauf sowie das Rückgeld gegenseitig zu quittieren.

e. Personentransporte

Es ist den Spitex Mitarbeitenden untersagt Klienten in privaten Fahrzeugen zu transportieren. Botengänge können über die Spitex CareWin24 AG organisiert werden.

Kosten und Kostenübernahme

Grundsatz: Alle Dienstleistungen der Spitex CareWin24 AG werden vom Klienten gemäss dem jeweils geltenden Tarif abgegolten. Kosten für Pflegeleistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen werden, gelten als Extraleistungen und gehen vollständig zu Lasten des Klienten. Kosten für Hauswirtschaftsleistungen werden dem Klienten in Rechnung gestellt. Werden Leistungen der Spitex CareWin24 AG zugunsten von ausserkantonalen Klienten (z.B. während eines Ferienaufenthaltes) erbracht, so gehen die Vollkosten vollständig zu Lasten des Klienten. Die Rückforderung von der Versicherung oder dem Wohnkanton obliegt dem Klienten.

a. Leistungserfassung

Als Basis für die Rechnungsstellung halten die Mitarbeitenden ihre Arbeitsleistungen im Sinne einer Leistungserfassung fest. Diese erfolgt elektronisch oder mittels Erfassungsblatt.

b. Rechnungsstellung

Die gesetzlichen Bestimmungen und allenfalls Verträge mit den Krankenversicherern regeln Art und Umfang jener Leistungen, welche durch die Krankenkassen zu übernehmen sind. Die Rechnungsstellung für kassenpflichtige Leistungen erfolgt direkt an die Krankenversicherung. Klientenbeteiligung und weitere Leistungen werden dem Klienten in Rechnung gestellt. Kosten für Hauswirtschafts- und Extraleistungen werden ebenfalls dem Klienten in Rechnung gestellt.

c. Zahlung

Die Vergütung ist jeweils 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zwar unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht eines Dritten (u.a. Krankenkasse, Ergänzungsleistungen, Fürsorgeleistungen) besteht. Bei Zahlungsverzug ist ab der ersten Mahnung und bei jeder weiteren eine Mahngebühr zu entrichten. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist die Spitex CareWin24 AG berechtigt, nach Abklärung der Verhältnisse, für die Erbringung weiterer Leistungen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten zu verlangen, oder die Leistungen einzustellen.

Kündigung

a. Ordentliche Kündigung

Mit dem vereinbarten Ende des Einsatzes wird das Vertragsverhältnis automatisch aufgelöst.

b. Sofortige Auflösung der Leistungsvereinbarung

In besonderen Fällen ist die Möglichkeit einer sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses gegeben, namentlich bei Nichtbezahlen der Rechnungen trotz erfolgter 2. Mahnung, bei unsachgemässer, fachlicher Einmischung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen des Klienten in die Dienstleistungsabwicklung, bei Auftreten von Verhältnissen seitens des Klienten, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Spitex Mitarbeitenden unzumutbar machen.

c. Weitere Beendigungsgründe

Das Vertragsverhältnis endet ohne Kündigung, wenn der Patient in eine stationäre Langzeitpflegeinstitution eintritt oder stirbt.

Schweige- und Meldepflicht, Datenschutz

Die Spitex CareWin24 AG verpflichtet die Mitarbeitenden zur Beachtung und Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit es zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Klienten gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherer, Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, Kontroll- und Schlichtungsstelle sowie staatliche Amtsstellen. Der Patient erklärt sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden, sobald er die Leistungen der Spitex CareWin24 AG in Anspruch nimmt. Beim Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Der Patient entbindet die behandelnden Ärzte gegenüber der Spitex CareWin24 AG von der Schweigepflicht. Besteht nach eingehender Beurteilung eine Gefährdung des Wohls des Klienten oder Drittpersonen, besteht für die Spitex CareWin24 AG die Meldepflicht an die zuständigen Amtsstellen.

Haftung

Die Spitex CareWin24 AG haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grob-fahrlässig durch die Mitarbeitenden verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperliche Schäden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch das Spitexpersonal verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

Geschenke an Mitarbeitende

Den Spitex Mitarbeitenden ist es untersagt, Geschenke oder sonstige Vergünstigungen entgegenzunehmen. Solche sowie speziell testamentarische Zuwendungen dürfen die Spitex Mitarbeitende nicht versprechen lassen oder annehmen. In Zweifelsfällen oder bei besonderen Umständen ist die Arbeitgeberin unverzüglich zu informieren und die Geschäftsleitung entscheidet über die Zulässigkeit der Annahme. Geringfügige Leistungen im Sinne üblicher Trinkgelder und Höflichkeitsgeschenke fallen nicht unter das Annahmeverbot. Geschenke oder Geld im Wert bis zu max. CHF 20.- darf die Arbeitnehmerin behalten. Der Rest geht in die Firmenkasse und wird für Mitarbeiteranlässe verwendet.

Beschwerden

Die Spitex CareWin24 AG verfügt über ein System zur Entgegennahme, Bearbeitung und Erfassung von Beschwerden. Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden der Spitex CareWin24 AG verpflichtet, Beschwerden von Klienten und Angehörigen entgegenzunehmen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche rechtlichen Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der Spitex CareWin24 AG und dem Klienten ist in jedem Fall Basel.